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Patientenverfügung

Bestimmen, was mit dir passiert, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung stellst du sicher, dass dein Patientenwille auch dann umgesetzt wird,

wenn du dich in der betreffenden Situation nicht mehr selbst dazu äußern kannst.

Du kannst darin vorsorglich festlegen, welche medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Dazu gehören u.a. lebenserhaltende Maßnahmen wie:

  • Schmerz- und Symptombehandlung

  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

  • Wiederbelebung

  • künstliche Beatmung

  • Dialyse

  • Einsatz von Antibiotika oder Blutkonserven. 

Außerdem kannst du darin angeben, ob und welche Organe du im Falle eines Hirntodes spenden möchtest .

Eine Patientenverfügung erleichtert den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Entscheidung über den Einsatz

von therapeutischen Maßnahmen, da sie sonst daran gebunden sind, alles dafür zu tun,

dich am Leben zu halten, egal bei welcher Lebensqualität.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung nimmst du deinen Angehörigen schwierige, folgenreiche und

belastende Entscheidungen ab.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Angaben darin zu allgemein, werden Angehörige bzw.

die Vertreterin oder der Vertreter zum deinem mutmaßlichen Patientenwillen befragt und Entscheidungen über anstehende Behandlungen gemeinsam mit den behandelnden Ärzten getroffen.

Ist hierbei keine Einigung zu erzielen, kann es bei besonders gravierenden Entscheidungen nötig werden,

die Genehmigung des Betreuungsgerichtes einzuholen.

 

Viele der medizinischen Maßnahmen, über die in einer Patientenverfügung entschieden werden müssen,

sind für einen Laien komplex und unverständlich.

Ich erkläre dir deswegen gerne - nach Bereitstellen von Vorabinformationen zur Patientenverfügung - so einfach und verständlich wie möglich alle medizinischen Maßnahmen und deren Konsequenzen daraus.

Auf Basis eines empathischen Gespräches ermitteln wir deine Bedürfnisse und inwiefern die jeweiligen

medizinischen Maßnahmen dazu geeignet sind, diese Bedürfnisse zu erfüllen.

Auch die Entscheidung für oder wider eine Organspende fällt dir u.U. leichter, wenn du über die Bedingungen und den Ablauf hierfür Bescheid weißt.

Auf Basis unseres Gespräches erstelle ich deine individuelle Patientenverfügung, die du - nach einer abschließenden Kontrolle -, unterschrieben an einem sicheren und deinen Angehörigen bekannten Ort, beim Hausarzt,

beim Amtsgerichtoder beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen solltest.

Die Patientenverfügung benötigt keine Beglaubigung.

 

Meine Leistungen:

  • Nach Kontaktaufnahme: Bereitstellung von Links zu Vorabinformationen

  • Erstes Gespräch: Ermitteln von eigenen Bedürfnissen hinsichtlich Behandlung und Lebensqualität

  • Erläutern von lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen und deren Konsequenzen

  • Erläuterung zur Organspende

  • Erstellen der individuellen Patientenverfügung und Senden des Entwurfes an dich

 

  • Zweites Gespräch: Evtl. Klärung von weiteren Fragen, Anpassen des Entwurfes

  • Senden der Endfassung an dich

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