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Vorsorgevollmacht

Bestimmen, wer für dich entscheidet

Mit einer Vorsorgevollmacht legst du fest, welche Person deines Vertrauens stellvertretend für dich entscheidet, handelt und Verträge abschließt – entweder umfassend oder in von dir definierten Bereichen.

Die Vollmacht gilt nur, wenn du dazu nicht mehr selbst in der Lage bist.

Du solltest in der Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigten einen Menschen festlegen, zu dem du unbedingtes

und uneingeschränktes persönliches Vertrauen hast, der in der Lage ist auch in schwierigen Situationen

die Übersicht zu behalten und dabei sowohl kooperationsbereit als auch durchsetzungsfähig ist.

Anders, als du vielleicht glaubst, dürfen Ehepartner und Kinder nicht automatisch für dich entscheiden.

Dazu ist eine Bevollmächtigung, z.B. im Form einer Vorsorgevollmacht notwendig.

Liegt diese nicht vor und kommt es zu einer Situation, in der du nicht mehr in der Lage bist selbst zu entscheiden,

setzt das Amtsgericht einen Betreuer ein. Das kann ein Angehöriger aber auch ein Fremder sein.

 

Bundesnotarkammer und Bundesärztekammer empfehlen, eine Patientenverfügung grundsätzlich mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren, damit der darin Bevollmächtigte im Zweifelsfall den Patientenwillen gegenüber den behandelnden Ärzten vertreten und durchsetzen kann.

Darüber hinaus können in einer Vorsorgevollmacht finanzielle Angelegenheiten, Aufenthaltswünsche

u.v.m. geregelt werden.

 

Die Vorsorgevollmacht solltest du gemeinsam mit deiner Patientenverfügung unterschrieben an einem sicheren

und deinen Angehörigen bekannten Ort, beim Hausarzt, beim Amtsgericht oder

beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.

 

Die Vorsorgevollmacht bedarf keiner Beglaubigung, sie wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Meine Leistungen:

  • Im Rahmen der Erstellung deiner Patientenverfügung als zusätzliche Leistung

  • Beratung zu medizinischen und pflegerischen Fragen und deren Durchsetzbarkeit

durch den Bevollmächtigten

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